Racky Podologen in Nidderau

FAQs

Gerne sind wir bei Fragen und Anliegen für Sie da. Die Wichtigsten finden Sie unten zusammengefasst.

Da wir eine Bestellpraxis (d.h. wir Arbeiten ausschließlich mit Terminen) sind, empfehlen wir, dass Sie ca. 5 Minuten vor Ihrem Termin erscheinen. So ist im Interesse aller ein reibungsloser Ablauf gewährleistet. Auf Fußbäder im Vorfeld bitten wir zu verzichten. Es ist wichtig, dass Sie uns vorab über Ihre Vorerkrankungen und Medikamenteneinahme informieren, besonders bei Infektionskrankheiten, Diabetes mellitus oder der Einnahme von Blutverdünnern.

Falls Sie sich verspäten, bitten wir um Verständnis, dass wir Ihre Behandlung möglicherweise anpassen oder verkürzen müssen.

Am besten eigenen sich Hosen, mit etwas weiteren Beinen, so lässt sich der Zugang zu Ihren Füßen erleichtern. Auf das tragen von Stütz,- oder Kompressionsstrümpfen sowie Strumpfhosen bitten wir zu verzichten, wenn Sie zur Behandlung kommen.

Gesetzlichen Anspruch auf eine podologische Behandlung mit Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen haben Sie, wenn Sie unter Diabetes mellitus mit Diabetischem Fußsyndrom, einer Polyneuropathie oder einem Querschnittssyndrom leiden.

Weiterhin können die Kosten für eine Nagelspangenbehandlung  bei entsprechend vorliegender Indikation von den Krankenkassen übernommen werden.

Bitte sprechen Sie diesbezüglich Ihren Hausarzt an.

Ja, soweit Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind, fällt pro Behandlung eine Zuzahlung von 10% des Krankenkassenvergütungsbetrags sowie eine Rezeptgebühr von 10€ an.

Die Zuzahlung ist spätestens nach Ende der ersten Therapiesitzung fällig.

Ja, wir bieten ausschließlich Kartenzahlung an und haben keine Barkasse. Das macht den Zahlungsvorgang für Sie einfach und bequem.

Die Therapie muss zwingend innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Heilmittelverordnung erfolgen, danach verliert diese Ihre Gültigkeit.

Gesunde Füße sind ein Stück Lebensqualität. Vernachlässigte Füße können zu Infektionen wie Nagel,- und/oder Hautpilz, eingewachsenen schmerzhaften Nägeln oder belastende Hornhautbildungen nach sich ziehen. Besonders bei chronisch Kranken Patientinnen und Patienten ist eine adäquate Behandlung der Füße sehr wichtig.

In unserer moderen Praxis steht Ihnen unser Therapeutenteam gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie individuell.

Das Behandlungsintervall ist abhängig von Ihrem Fußbefund. In der Regel empfiehlt Ihnen Ihr Arzt oder Podologe ein Behandlungsintervall von 4-6 Wochen. So können wir dazu beitragen, dass gewisse Probleme erst gar nicht entstehen.

Als medizinischer Leistungserbringer liegt und eine einwandfreie Hygiene im Sinne der Patientensicherheit am Herzen.

In unserem Sterilisationsraum werden benutze Instrumente mit modernster Medizintechnik aufbereitet. Im ersten Schritt werden diese in einem Reinigungs- und Desinfektionsautomaten gereinigt und desinfiziert (Thermodesinfektion). Danach werden die Instrumente eingeschweißt. Zum Schluss erfolgt die Sterilisation mittels Autoclav (Dampfsterilisation). Die Validierungsdaten (Prozessschritte) werden aufgezeichnet und gespeichert.

Die Flächen und Geräte werden selbstverständlich mit VAH zugelassenen Desinfektionsmitteln aufbereitet. Alle Schritte in Sachen Instrumentenaufbereitung sowie allgemeiner Praxishygiene sind in unserem 56 Seiten umfassenden Hygieneplan beschrieben.

So ist eine einwandfreie Patientensicherheit gewährleistet, denn Vertrauen beginnt bei einwandfreier Hygiene.

Bei Verhinderung sagen Sie bitte Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen stellen wir eine Ausfallgebühr in Rechnung, da wir die Zeit für Sie reserviert haben.

Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten können eine podologische Behandlung auf Heilmittelverordnung erhalten, wenn bestimmte Grunderkrankungen vorliegen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Diabetes mellitus MIT Diabetischem Fußsyndrom
  • Polyneuropathie mit Sensibilitätsstörungen an den Füßen
  • Querschnittssyndrom
  • Eingewachsener Zehennagel im Stadium 1 -3 (Unguis incarnatus)

Bitte kontaktieren Sie zur Ausstellung einer Heilmittelverordnung Ihren Hausarzt.

Bitte beachten Sie, dass eine Heilmittelverordnung bei Therapiebeginn nicht älter als 28 Tage alt sein darf (Ausstellungsdatum im Feld oben links beachten).

Falsch ausgestellte und handschriftlich abgeänderte Heilmittelverordnungen nehmen wir ausnahmslos nicht an.

Eine Musterheilmittelverordnung für die podologische Komplexbehandlung finden sie hier, für die Nagelspangenbehandlung hier.

Alle podologischen Behandlungen können selbstverständlich auch ohne Heilmittelverordnung in Anspruch genommen werden.

Sie erhalten von uns eine Rechnung. Die Kosten können anschließend bei der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss darauf haben, ob und in welcher Höhe die Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden. Dies richtet sich nach Ihrem Versicherungstarif.

Bitte beachten Sie auch, dass zur Abrechnung bei Privatversicherungen meist auch ein Privatrezept von Ihrem Arzt erforderlich ist.

Wir informieren Sie transparent über die anfallenden Kosten.

Hygiene bei Racky Podologen.

Hier erhalten Sie einen Eindruck von unserem Hygienestandard.